WeGebAU
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Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit
geschaffen, im bewährten Programm WeGebAU nun auch bereits qualifizierte
Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.
Wie Sie die für eine WeGeBAU-Förderung notwendigen Kriterien erfüllen, erfahren Sie vom Arbeitgeberservice Ihrer lokalen Agentur für Arbeit z.B. per Klick auf den folgenden Link:





